Fossiliensteinbruch bei Schamhaupten im Altmühltal


Fossiliensteinbruch

in Altmannstein / Schamhaupten im Naturpark Altmühltal

1. Mai bis 31. Oktober, täglich von 9.00 - 18.00 Uhr



Fossiliensammler können sich in Altmannstein / Schamhaupten in einem öffentlichen Steinbruch auf die Suche nach wertvollen Versteinerungen begeben. Der Steinbruch liegt im östlichen Altmühljura, 500 m von Schamhaupten unweit der B 299 von Neustadt nach Beilngries. Die Anfahrt vom Ort ist gut beschildert und ein Parkplatz ist vorhanden. Der Steinbruch ist den ganzen Tag geöffnet und jedermann kostenlos zugänglich.
Entsprechende Werkzeuge (Hammer und Meißel) zum Brechen und Spalten der Platten, sowie auch Zeitungspapier zum Einwickeln und Transportieren Ihrer Funde sollten Sie mitbringen.
Das abgehobene Schichtpaket öffnet man vorsichtig durch gefühlvolles klopfen mit einem Hammer und einem flachen Meißel, der dabei an mehreren Stellen rings um die Platten angesetzt wird, damit sich die Platten vollständig voneinander trennen. Platten nicht zu sehr verkleinern. Mit einer Lupe entdeckt man oft kleine, seltene Fossilien, die meist übersehen werden.
Die Fossilien liegen fast immer auf der Plattenoberfläche. Oft sind sie nur von einem Kalkhäutchen bedeckt. Die Form zeichnet sich meist in der darüberliegenden dünnen Kalkschicht ab.


Zerschlagen Sie keine Platten mutwillig!


Für Ihre Sicherheit sorgen Sie selbst! Es ist kein Aufsichtspersonal anwesend. Zu Ihrer Sicherheit sollten Steinschutt nie wegwerfen, sondern zur Seite legen; Abstand zum Sammelnachbarn halten. Schutzhandschuhe, Schutzbrille benutzen und festen Schuhwerk anziehen.


Im Interesse aller Fossiliensammler ist folgende Platzordnung zu beachten:

  1. Der Fossiliensteinbruch ist vom 1. April bis 31. Oktober täglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
  2. Es ist alles zu vermeiden, was die Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Fossiliensteinbruch samt zugehörigem Parkplatz / Wiese stört. Im Steinbruch sind verboten insbesondere
    • das Fahren mit Fahrzeugen aller Art;
    • der Aufenthalt, das Sammeln, Klettern und Brechen an den Steinbruchwänden und -böschungen.

    Auf dem Parkplatz samt Wiese sind verboten insbesondere

    • das Abstellen von Wohnmobilen sowie Nächtigungen jeglicher Art;
    • Lagerfeuer, Grillen, Feste und ähnliche Aktivitäten. Jeder Besucher ist für die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Schutzbrille) selbst verantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder.
  3. Das Abtragen oder Aufsuchen von Versteinerungen darf nur in den hierfür gekennzeichneten Bereichen und nur mit folgenden Fossiliensammlergeräten:
  4. Aufgefundene Fossilien werden alleiniges Eigentum des Finders, es sei denn, es handelt sich um folgende Fossilien:
    • Fische mit mehr als 30 cm Länge
    • alle sonstigen Wirbeltiere (und Reste davon) sind den Steinbrucheigentümern (Frau und Herrn Gerstner, Bergstr. 18a, Schamhaupten, 93336 Altmannstein, Tel. 09446/1330) unverzüglich anzuzeigen. Insofern gilt § 984 BGB (d. h. Finder und Steinbrucheigentümer erhalten je hälftiges Miteigentum); der Finder ist verpflichtet, seinen hälftigen Miteigentumsanteil dem Steinbrucheigentümer zum Erwerb anzubieten.
  5. Besucher, die gegen die Platzordnung verstoßen, insbesondere die Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit stören oder andere Besucher gefährden oder belästigen, können vom Steinbrucheigentümer oder von einem sonstigen Beauftragten des Landkreises Eichstätt aus dem Steinbruch gewiesen werden; daneben kann der Zutritt zum Steinbruch auf Dauer untersagt werden.

Bitte verlassen Sie den Steinbruch so, dass Sie sich auch bei Ihrem nächsten Besuch wieder wohl fühlen



zurück zur Homepage der Freizeitangebote in Altmannstein im Naturpark Altmühltal


Zuletzt aktualisiert am 10.02.2017