Kur in Bad Abbach im Donautal


So kommen Sie zur Kur !

in Bad Abbach im Donautal



Natürlich können Sie jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Aber fast jeder von uns hat Anspruch darauf, daß innerhalb des gegliederten Systems unserer Sozialversicherung einer der Träger die Kosten für eine Kur übernimmt oder zumindest bezuschußt, wenn eine Krankheit droht oder bereits vorliegt, die im Kurort erfolgversprechend behandelt oder der vorgebeugt werden kann.


Die "Ambulante Kur"

Sie wird auch "Freie Badekur" oder "Offene Badekur" genannt. Berechtigt sind alle Mitglieder auch Rentner gesetzlicher Krankenkassen oder Ersatzkassen und mitversicherte Familienangehörige. Sie ist die "klassische" Badekur. Sie als Kurgast bestimmen selbst: den Kurort, soweit die Indikationen "stimmen", den Zeitpunkt, die Dauer (mindestens 21 Tage), wie Sie wohnen (ob Hotel, in einer Pension oder Ferienwohnung), wie Sie sich verpflegen (Übernachtung mit Frühstück, Halb- oder Vollpension) und zu welchem Badearzt bzw. Behandler Sie gehen.
Die Kasse trägt die Arztkosten voll, die Kurmittel und Anwendungen (bis auf 15 %) und zahlt Ihnen täglich 13,00 € als Zuschuß zur Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe.
Sie müssen beisteuern: Den Urlaub, sofern Sie berufstätig sind, die Fahrtkosten, 15 % der Kurmittel, Unterkunft und Verpflegung, die Kurtaxe und alles, was Sie täglich zum Leben brauchen. Der Kurantrag muß rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Sie erhalten dort ein Formblatt für Ihren Hausarzt. Dieser bescheinigt Ihnen, bei Vorliegen einer medizinischen "Kurbedürftigkeit", die Notwendigkeit eines Kuraufenthaltes bzw. einer "Ambulanten Rehabilitations- oder Vorsorgekur" in Bad Abbach.
Die Krankenkasse prüft den Antrag entweder nach Aktenlage, z. B. bei chronischen Erkrankungen, oder schaltet ihren "Medizinischen Dienst" ein, was u. U. eine Untersuchung bei einem begutachtenden Arzt bedeutet. Liegt die Genehmigung vor, dann können Sie sich um Ihre Reise und Ihre Unterbringung in Bad Abbach kümmern.
Patienten, die eine ambulante Badekur mit Beteiligung der Krankenkasse durchführen möchten, können in den Kliniken des Rheuma-Zentrums nicht aufgenommen werden. Als Unterkunft stehen hierfür die Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Privatzimmer in Bad Abbach und Umgebung zur Verfügung. Die Abgabe aller vom Arzt verordneten physikalischen Maßnahmen, wie Bäder, Packungen, Moorbehandlungen, Massagen, Krankengymnastik, Elektrotherapie u. a. erfolgt in den modernen physikalisch-therapeutischen Abteilungen der Kliniken des Rheuma-Zentrums und des öffentlichen Kurmittelhauses mit Thermalbadzentrum "Kaiser-Therme". Das Röntgeninstitut des Rheuma-Zentrums führt auf entsprechende Überweisung durch die am Ort zugelassenen Badeärzte auch für Patienten, die eine ambulante Badekur absolvieren, Röntgenuntersuchungen durch.


Die "Stationäre Kur"

Sie wird auch "Geschlossene Kur" oder "Klinik-Kur" genannt. Hier wird unterschieden nach dem Ziel (Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit oder Spezialbehandlung) und der Kostenträgerschaft (Rentenversicherung oder Krankenkasse)und somit nach verschiedenen Antragswegen:
Die Kur für Erwerbsleben stehende Mitglieder der Rentenversicherung, also die klassische "Heilmaßnahme" über BfA oder LVA. Wird Ihnen die Kur genehmigt, dann werden Ihnen Zeitpunkt und Einrichtung zugewiesen, Sie werden "einberufen". BfA oder LVA tragen den Großteil aller Kosten. Sie erhalten Lohnfortzahlung oder Überbrückungsgeld und die Fahrtkosten.
Auch die Krankenkasse kann eine stationäre Rehabilitationsmaßnhme gemäß § 40 SGB-V genehmigen. In diesem Fall wird Ihre Krankenkasse in der Regel Ihren Wunsch bezüglich der Rehaklinik (wenn es eine geeignete Klinik ist und sie eine Zulassung nach § 111 SGB-V hat) und des Zeitpunktes akzeptieren. Bei Kostenübernahme sind ebenfalls geringe Zuzahlungen von Ihnen zu leisten.
Bei beiden Formen gilt: Die Kosten für Arzt, Anwendungen, Unterkunft, Verpflegung, Kurkarte werden über einen Tagessatz vom Kostenträger übernommen. Sie als Patient leisten eine geringe Zuzahlung pro Kurtag.
Der Antragsweg führt in der Regel über den Hausarzt, er berät Sie über die notwendigen Formulare, aber auch über den Betriebsarzt oder im Falle einer AHB (Anschlußheilbehandlungs-Maßnahme nach Akut-Erkrankung oder Operation) über den behandelnden Krankenhausarzt.


Kurmittel im Urlaub

Viele Erholungssuchende nutzen die Therapie-Einrichtungen und Möglichkeiten, die ein Kurort wie Bad Abbach bietet, indem sie ihren Urlaub dort verbringen und etwas für ihre Gesundheit tun. Vor allem bei chronischen Erkrankungen (z. B. Rheuma, Wirbelsäule, Gelenke) kann hier jährlich eine kurähnliche Anwendungsserie helfen oder die Zeit bis zu einer neuerlichen Kur überbrückt werden.
Die Krankenkassen unterstützen dies in der Regel, da sie oftmals anhand ihrer "Aktenlage" sehen, daß der Patient verantwortungsbewußt handelt und damit seine Arbeitsfähigkeit erhält oder Medikamente spart.


Mit Badearztschein

Bei chronischen Krankheiten können die Krankenkassen jährlich die Kosten für den Badearzt und für von ihm verordnete Kurmittel übernehmen. Der Antragsweg führt auch hier über den Hausarzt. Die Abrechnung erfolgt wie bei der Badekur direkt vom Arzt bzw. Leistungsträger mit der Krankenkasse. Die 15%ige Zuzahlung zu den Kurmitteln ist von Ihnen zu leisten. Das Verfahren ist einer Kur nicht gleichgestellt und beeinträchtigt daher auch nicht Ihren Anspruch auf eine Bade- bzw. Rehabilitationskur.


Mit Rezept vom Hausarzt

Erlaubt ist aber auch, daß Sie "Verordnungen von Heilmitteln", also Rezepte für Bäder, Massagen, Gymnastik oder Moorpackungen Ihres Hausarztes mit nach Bad Abbach bringen und hier "Nehmen". Es ist aber angezeigt, sich vorher bei Ihrer Krankenkasse nach der Akzeptanz zu erkundigen. Die 15%ige Zuzahlung zu den Kurmitteln ist aber auf jeden Fall von Ihnen zu leisten.



zurück zur Homepage von Bad Abbach im Donautal


Zuletzt aktualisiert am 10.02.2017