Pilzlehrpfad bei Riedenburg im Altmühltal


Schwammerl - Lehrpfad

in Painten / Maierhofen im Naturpark Altmühltal



"Knigge für Pilzsammler" - Tipps zum richtigen Verhalten

Grundsätzliches

Wildgerechtes Verhalten also keine bunte Kleidung und keinen Lärm erzeugen. Hut gegen Zeckenbefall am Kopf nicht vergessen. Wetterfeste Kleidung und festes, bequemes und wasserdichtes Schuhwerk sind wichtige Grundausrüstung, genauso wie ein luftdurchlässiger Weiden- oder Spankorb und ein scharfes Messer.


Für unbekannte Pilze

Separate Transportbehälter und Lupe (5x - 10x) mitnehmen, in Zweifelsfällen zum Erkennen eines Pilzes ruhig Nase und Zunge zu Hilfe nehmen. Kleine Kostproben schaden nicht, wenn sie wieder ausgespuckt werden. Vor dem Kosten die gefährlichsten Giftpilze (Grüner Knollenblätterpilz, Fliegenpilz, Brauner Fliegenpilz, Pantherpilz, Ziegelroter Risspilz, Seidiger Risspilz, Kahler Krempling, Feldtrichterling, Bleiweißer Trichterling, Frühlingslorchel) fest einprägen und nicht probieren.


Prüfen auf Madenbefall

Fruchtkörper vor dem Herauslösen abtasten. Tortenschnittmethode anwenden (kleine "Käsestückchen" aus dem Hutrand schneiden und überprüfen). Pilzleichen vermeiden - den Boden nicht mit Pilz-Schnipseln übersäen.


Lösen der Pilze aus dem Boden

Nur frische, am besten noch junge Fruchtkörper sammeln. Große, feste Exemplare am Stiel fassen und aus dem Substrat drehen. Kleine, brüchige Arten aus dem Untergrund heraushebeln (mit Messer oder Finger). Später zu bestimmende Pilze beim Herauslösen nicht quetschen oder zerteilen.
Bloß nicht! Pilze in Plastiktüten oder Eimern sammeln. Alte, überständige Pilze sammeln. Unbekannte Arten zu den essbaren Pilzen legen. Unbekannte, überreife oder giftige Pilze zerstören. Moos oder Laubschicht abraufen oder wenden.


Tipps und Informationen

Pilze und Naturschutz

Nach §42 Bundesnaturschutzgesetz dürfen bestimmte gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Pilze nicht abgeschnitten, gepflügt, aus- oder abgerissen, ausgegraben oder vernichtet werden. Die Liste ist in der Bundesartenschutzverordnung enthalten. Weil in dieser Liste aber ganz gute Schwammerl dabei sind, gibt es natürlich Ausnahmen die wiederum in der Bundesartenschutzverordnung enthalten ist (§2). Demnach dürfen Steinpilze, Pfifferlinge, Schweinsohren, Brätlinge, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gepflügt werden. Eine gewerbsmäßige Nutzung ist also nicht zulässig.



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Zuletzt aktualisiert am 10.02.2017