Gewässergrenze oberhalb des alten Flussbades in Solnhofen, flussabwärts bis zum Holzsteg in Solnhofen
Gestattet sind zwei Handangeln mit Einfachhaken und Köder für Friedfische. Es gilt die gesetzliche Angelzeit. Vom Boot aus darf nicht gefischt werden.
Mindestmaße und Fangquoten:
Karpfen | 35 cm |
Schleie | 28 cm |
Hecht | 55 cm |
Täglich dürfen zwei Karpfen gefangen werden. Weißfische und Aale sind frei. Der Fang von Karpfen, Schleie und Hecht muss sofort nach der Landung im Erlaubnisschein mit Datum vermerkt werden. Der Verkauf der Beute ist untersagt.
Raubfischfang ist nur den Inhabern von Wochenkarten und nur in der Zeit vom 15.5. bis 31.12. gestattet. Pro Woche ist ein Hecht oder ein Zander frei. Es darf nur mit einer Gerte gefischt werden. Zusätzlich ist eine Köderfischangel ab Hakengröße 10 gestattet. Köderung von lebenden Fischen ist verboten. Die sonstigen bayerischen Fischereibestimmungen sind zu beachten.
Bei Verstößen kann die Angelerlaubnis ersatzlos eingezogen werden. Den Fischereiaufsehern und Kontrollorganen ist Folge zu leisten.
Bürgermeister-Müller-Museum
Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen
Tel.Nr.: 09145/832020
Fax.Nr.: 09145/832050
Email: info@solnhofen.de
zurück zur Homepage der Sport- und Freizeitangebote in Solnhofen im Naturpark Altmühltal
Zuletzt aktualisiert am 07.06.2018