Grenzsteinfeld
in Thalmässing / Stauf im Naturpark Altmühltal
Grenzen
Schon früh in der Geschichte der Menschheit entstand das Bedürfnis, Land abzugrenzen, anderen Grenzen zu setzten oder zu zeigen. Menschen setzen Grenzen und markieren diese Grenzen. Diese Markierungen können unterschiedlicher Art sein: besonders gepflanzte oder gekennzeichnete Bäume, Gräben, Pfosten aus Holz oder eben Grenzsteine.
Die Gründe, Grenzen zu setzen, sind unterschiedlich: Landes- oder Hochgerichtsbezirkgrenzen sind Grenzen der Herrschaft. Abgrenzungen von Weide-, Trift- oder Bewirschaftungsbereichen, von Wäldern, Jagden oder Gütern sind Grenzen von Nutzungsrechten zeigten bis wohin ein Dorf oder bestimmte Dorfangehörige bestimmtes Recht ausüben durften (die sogenannte Gerechtsame oder Gerechtigkeit) bzw. wo ein Grundherr das Verfügungsrecht hatte. Steuerbezirke wurden durch sog. Zehntsteine abgegrenzt. Weitere Abgrenzungen erfolgten durch Geleitsteine, die anzeigten bis wohin ein Berechtigter Geleitschutz geben durfte und Freyungssteine, die Bezirke markieren, in denen Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen Schutz genossen.
Von die Vielzahl der unterschiedlichen Grenzen sind heute nur noch die Staatsgrenzen, die Landesgrenzen und die Gemeindegrenzen rechtlich als Hoheitsgrenzen und die Flurstücksgrenzen als privatrechtliche Grenzen bedeutsam.
Grenzsteinfeld
Die auf dem Grenzsteinfels aufgestellten Steine stammen in der Regel von Stellen, an denen alte Steine zu Schaden kamen, durch neue ersetzt werden mussten und damit ihre Funktion verloren.
Diese Steine wurden nicht weggeworfen bzw. vernichtet, sondern gesammelt und hier wieder aufgestellt. Sie regen an, sich mit der früheren politischen und rechtlichen Geschichte unserer mittelbayerischen Region zu befassen, die in vielen Bereichen bis in unsere Tage nachwirkt, wie etwa bei Religionen, Dialekten oder Bräuche.
Unser Grenzsteinfeld nimmt diese Steine auf und bewahrt sie vor dem Vergessen. Zugleich liefert es einen Überblick über verschiedene Arten von Steinmarkierungen an Grenzen. Das Grenzsteinfeld ist ein offenes Projekt, das laufend ergänzt wird.
Grenzsteine bestehen aus einem Fuß, das ist der Teil, der im Boden verborgen ist und dem Kopf. Manche Grenzsteine haben oben auf dem Kopf eine Kerbe, Weiser genannt. Diese Weiser bezeichnet den Grenzverlauf. Fortlaufende Nummern an Grenzsteinen halfen, den Grenzverlauf genau nachzuvollziehen, den Standort zu bestimmen und das Fehlen von Steinen leichter festzustellen. Hoheitszeichen, Symbole oder Buchstaben zeigten an um welche Grenze es sich handelt.
- Stein zum Gräflichen Wald Pappenheim - P. für Pappenheim, gekreuzte Schwerter aus dem Wappen der Familie - Zeichen der Marschälle
- Gütergrenzstein - zur Abgrenzung der Güter der Grafen May de Sons, gefunden in einem Abfallhaufen am Feldrand bei Tagmersheim
- Landesgrenzstein - zwischen Hochstift Eichstätt und Fürstentum Pfalz-Neuburg. BE für Bistum Eichstätt, PN für Pfalz-Neuburg, 1657. Die Steine von 1657 erhielten keine Nummern. Abguss eines noch am Standort vorhandenen Steines
- Gütergrenzstein - nähe Ellingen. lfd. Nummer 75, W für Wrede. Die Wrede sind ein aus der Kurpfalz stammendes bayerisches Adelgeschlecht mit Grundbesitz bei Ellingen aus der Masse des Deutschen Ordens
- Gemeindegrenzstein - GM für Gemeinde Mischelbach (heute zu Pleinfeld), GR für Gemeinde Röttenbach
- Waldgrenzstein - NR für Wald des Bierbrauers Rumpf
- Markstein - die Stiefelform diente dem besseren Halt und wurde gelegentlich, auch bei großen Steinen, genutzt. Der Stein wurde kopfüber aufgestellt, um zu demonstrieren, wie diese Steine im Boden verankert wurden
- Niedergerichtsgrenzstein - HE für Hofmark Eggersberg HM für Hofmark Meihern. Malteserkreuz (der Johanniter-Malteser-Komturei Altmühlmünster) Malteserkreuz und Johanniterkreuz sind eine Abwandlung des Tatzenkreuzes des Templerordens.
Die "Hofmark" ist eine Besonderheit im Herzogtum Bayern und ist dem fränkischen Raum fremd. Eine Hofmark war die unterste Verwaltungsebene, die das Privilegium hatte, die niedere Gerichtsbarkeit auszuüben
- Stein aus Heideck - vermutlich 19 Jh. wofür F und die folgenden Ziffern stehen, ist noch unklar
- Waldstein einer Exklave - (bei Haag) des pfalz-neuburgischen Waldes "Goppelt" am Schoßberg. PN für Pfalz-Neuburg
- Gemeindegrenzsteine - der ehemaligen Gemeindegrenzen Hagenich-Schwimbach und Reinwarzhofen-Thalmässing
- Waldstein - oberes Stift Abenberg Nr. 13, E für Eichstätt, Setzungsjahr 1790. Oberes Stift: die fünf Bereiche Abenberg, Ornbau, Spalt, Pleinfeld und Herrieden des Hochstiftes Eichstätt
- Waldstein - des Oberen Stiftes lfd. Nummer 34, Bischofsstab: Wappen des Bischofs von Eichstätt. Fast immer wurde KW (Königlicher Wald) auf den Bischofsstab gemeißelt, als dies Wälder in den Besitz des Königreiches Bayern übergingen
- Waldstein des Deutschen Ordens Ellingen - die Deutschen Orden benutzte Form des Tatzenkreuzes mit geraden Armen, die nur am äußeren Ende verbreitert sind, wird auch "Prankenkreuz" genannt. Rückseite des Steines teilweise ausgebrochen, deshalb von der lfd. Nummer 258 nur noch 58 erhalten
- Waldstein - im Oberen Stift E (spiegelverkehrt) für Eichstätt
- Waldstein - im Oberen Stift lfd. Nummer 293
- Waldstein - im Oberen Stift lfd. Nummer 38
- Waldstein - im Oberen Stift zwischen Fiegenstall und Pleinfeld lfd. Nummer 19
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Zuletzt aktualisiert am 10.02.2017