Bootsrastplätze im Altmühltal


Bootsrastplatz mit Zeltmöglichkeit für Einzelzelte

im Naturpark Altmühltal



Platzordung

  1. Erlaubnis zum Zelten

    Der Landkreis Eichstätt stellt diesen Platz zum Übernachten in Zelten unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:
    • Übernachtung nur für Individualreisende und Familien (nicht für Gruppen), die als Bootswanderer, Radwanderer oder Wanderer unterwegs sind.
    • Zeltgröße maximal 3 x 3 m
    • Übernachtung maximal für zwei Nächte
       
  2. Bestimmungen zur Platznutzung

    • Zelten nur auf den ausgewiesenen Flächen
    • Befahren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art, insbesondere von Kfz und deren Anhängern, von Wohnwagen und Wohnmobilen, ist nicht gestattet.
    • Das Errichten offener Feuerstellen ist nur auf den vorgesehenen befestigten Flächen erlaubt. Feuer darf niemals ohne Aufsicht sein. Bei sehr trockener Witterung ist wegen des Funkenflugs das Unterhalten von offenem Feuer untersagt. Zur Beschaffung des Brennholzes wird darauf hingewiesen, daß es untersagt ist Bäume oder Hecken zu fällen oder davon Holz abzureißen.
    • Die Beschädigung und Verunreinigung des Platzes und seiner Einrichtungen sowie Bodenveränderungen sind verboten.
    • Nachtruhe ist zwischen 24 und 6 Uhr einzuhalten.
    • Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Abfallbehälter zu geben.
    • Wiederverwertbare Stoffe wie Glas, Papier, Metall sind gesondert zu sammeln.
       
  3. Entgelt für Platznutzung

    Für die Platznutzung wird pro Zelt und Nacht ein Entgelt berechnet. Das Entgeld wird vom autorisierten Platzbetreuer gegen Quittung erhoben.
     
  4. Haftung

    Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Landkreis Eichstätt und seine Bediensteten haften nicht für Schäden, die Nutzern entstehen, soweit ein Haftungsausschluß gesetzlich zulässig ist.
    Am Platz und seinen Einrichtungen entstandene Schäden bitte unverzüglich dem Platzbetreuer oder dem Informationzentrum Naturpark Altmühltal Eichstätt (Tel.Nr.: 08421/98760) melden.
     
  5. Verstöße gegen die Platzordnung

    Nutzer, die gegen diese Platzordnung verstoßen, können vom Platzbetreuer, von sonstigen Beauftragten des Landkreises Eichstätt oder von der Polizei des Platzes verwiesen werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden. Außerdem ist gebührenpflichtige Verwarnung, Geldbuße oder Bestrafung möglich.

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Zuletzt aktualisiert am 10.02.2017