In Europa in warmen mäßig feuchten Laubmischwäldern mit Eiche, Esche und Birke. In der Bundesrepublik Deutschland noch inselartige Verbreitung in einigen Laubmischwaldgebieten Nord- und Süddeutschlands, sonst verhältnismäßig selten. In warmen und trockenen Sommern etwas häufiger auftretend. Durch jahrzehntelange rücksichtslose Verfolgung und Vernichtung regional im Bestand bedroht (Kategorie 3 der "Roten Liste"). Bestandsrückgang auch durch moderne Forstwirtschaft - Verlust an natürlichen Nisthöhlen in dicken alten Bäumen - mit verursacht.
Hornissen gehören in die Familie der sozialen Faltenwespen (Vespidae). Hornissen sind thermophile Insekten (wärmeliebend). Die Nestgründung erfolgt durch eine etwa Mitte Mai, Anfang Juni aus ihrem Winterquartier zurückkehrende Hornissenkönigin. Die in den ersten Wabenzellen haftenden Eier werden von der Königin auch aktiv bebrütet. Die Nesttemperatur liegt zwischen 28 °C und 32 °C. Nach etwa 5 Tagen schlüpfen die Larven, die von der Königin gewärmt und gefüttert werden. Das Larvenstadium dauert etwa 9 Tage, wobei sich die Larven dreimal häuten. Danach verpuppen sich die Großlarven in selbstgesponnenen Kokons. Nach dem 14 Tage währenden Puppenstadium schlüpfen die Imagines. Die Entwicklungszeit beträgt vom Ei bis zum flugfähigen Insekt etwa 4 Wochen. Die ersten Imagines sind ausnahmslos Arbeiterinnen. Mit zunehmender Individuenzahl wächst das Nest. Während immer mehr Arbeiterinnen die Brutpflege übernehmen, ist die Königin nur noch mit dem Eierlegen beschäftigt. Sie verläßt das Nest nicht mehr. Die Arbeiterinnen umsorgen sie ständig. Der Höhepunkt der Volksentwicklung wird etwa Ende August bis Anfang September erreicht. Die Volksstärke kann dann bis 300 Tiere umfassen. In dieser Zeit schlüpfen junge Hornissenköniginnen und Drohnen. Mit Eintreten der ersten Fröste gehen sämtliche Arbeiterinnen, Drohnen und die alte Königin (Nestgründerin) zugrunde. Einjährige Generation der Hornissenvolkes. Die Jungköniginnen überwintern in Verstecken (z. B. in Baumhöhlen, -spalten u. ä.). Durch Bildung von Glycerol (eine Art Frostschutzmittel) in den Zellen können die Jungköniginnen bis - 25 °C lebend überstehen.
Die Hornissen leben von erbeuteten Insekten und zuckrigen Pflanzensäften (Baum-, Obstsäfte). Die Larven werden ausnahmslos mit zerkautem Fleisch der erbeuteten Insekten gefüttert, während die Imagines vornehmlich Pflanzensäfte aufnehmen. Zwischen den Hornissenlarven und den Imagines besteht ein besonders enges Nahrungsabhängigkeitsverhältnis (Trophallaxis). Die gut ernährten fetten Larven dienen gleichsam als Vorratspeicher für die Imagines. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen werden die Larven von den Imagines angebettelt und speien einen Nahrungsbrei aus, der von den Imagines aufgeleckt wird. Auch können sich die Imagines gegenseitig füttern. Ebenso wird die Königin von den Arbeiterinnen ständig gefüttert.
Der Nestbau erfolgt in Baumhöhlen, Vogelnistkästen, unter Dächern, in Schuppen, Maueröffnungen, selten in Erdhöhlen. Das Wabennest besteht aus Papiermache, einem ausgehärteten Brei aus fein zerkautem, mürben und mit klebrigem Speichel versetztem Holz.
Die erste Wabenplatte mit einer kugelförmigen Hülle wird von der überwinterten Hornissenkönigin allein gebaut und ist etwa so groß wie ein Tennisball.
Hornissen sind "räuberisch" lebende Insekten. Sie erbeuten andere Insekten, darunter auch solche Arten, die als sog. Schadinsekten gelten. Innerhalb natürlicher Nahrungsketten im Insektenreich bilden sie gewissermaßen die Endglieder, da sie kaum natürliche Feinde haben, ausgenommen den Menschen. Die dunkelbrau-gelbe Musterung des Hinterleibes wirkt auf viele Tiere (und Menschen) abschreckend und kann als "Warnfärbung" gedeutet werden, welche die "Gefährlichkeit" dieser Insekten gewissermaßen signalisiert. Diese Art "Schutzfärbung" wird auch von anderen Insekten (z. B. von Schwebfliegen oder auch Schmetterlingsraupen) imitiert (Mimikry).
Die Hornisse verursacht keine volkswirtschaftlich bedeutsamen Schäden. Es kommt vor, daß eine Hornissenkönigin zu Beginn der Volksgründung gelegentlich 10 bis 15 Bienen täglich fängt. Dies ist für ein Bienenvolk absolut unbedeutend, da zu diesem Zeitpunkt täglich etwa 1.500 bis 2.000 Jungbienen schlüpfen. Während der Obstreife können manchmal auch saftleckende Hornissen, z. B. an Birnen, Zwetschen, Mirabellen u. a. und an Fallobst beobachtet werden. Diese Schäden sind ebenfalls unbedeutend, ebenso wie das Annagen von jungen Sprossen der Birke, Esche, Ahorn, Eiche zur Aufnahme zuckerhaltiger Baumsäfte. Auch gegenüber höhlenbrütenden Vogelarten sind Hornissen nicht schädlich. Lediglich durch Besetzen von Nistkästen oder natürlichen Höhlen können sie die Vogelarten allenfalls vertreiben. Durch Anbringen zusätzlicher Nistkästen kann der Nistplatznot der Hornisse bzw. der Vögel begegnet werden.
Als Raubinsekten erbeuten die Hornissen zahlreiche Forstschädlinge, wie z. B. Raupen der Eichenwicklers (Tortix viridana), der Kiefernbuschhornblattwespe (Diprion sertifer) u. a. sowie Wespen- und Fliegenarten.
Die Behauptung "3 Hornissenstiche töten einen Menschen und 7 Stiche ein Pferd" ist eindeutig falsch !
Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen dies. Die "Giftigkeit" des Hornissengiftes entspricht der des Wespen- und Bienengiftes. Hornissen sind nicht von sich aus aggressiv. Wenn sie stechen, reagieren sie natürlicherweise nur auf irgendwelche Bedrohungen, die sich direkt gegen sie richten. Durch das Hornissengift sind nur Menschen gefährdet, die gegenüber solchen Giften mit Überempfindlichkeit (Allergie) reagieren und u. U. einen anaphylaktischen Schock erleiden können. Läßt man die Tiere in Ruhe, so werden sie nicht zur Verteidigung ihrer selbst bzw. ihres Volkes gereizt.
Hornissen sind von Natur aus friedfertige Insekten. Außerhalb ihres Nestbereiches greifen sie niemanden an, sondern fliehen, wenn sie bedroht werden. Als Nestbereich gilt die Zonen innerhalb eines Umkreises von maximal 3 m um das Nest. Nur heftige Bewegungen innerhalb dieses Bereiches bzw. direkte Störungen des Nestes veranlassen die Tiere, mit Attacken auf den Störer zu reagieren.
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Zuletzt aktualisiert am 10.02.2017