Im 15. und 16. Jahrhundert wurden bei Totschlag in Vergleichsverträgen zwischen Familien von Täter und Opfer Sühneleistungen festgelegt, etwa das Aufstellen eines Steinkreuzes am Tatort.
1539 verbot der Richter des kaiserlichen Landgerichts Hirschberg diese außergerichtlichen Verfahren, in dessen Folge alle Sühnekreuze umgelegt wurden. Die heute erhaltenen Steinkreuze stehen deshalb nicht unbedingt an ihrem ursprünglichen Standort.
Ob beim Steinkreuz von Kottingwörth die Kreuzbalken abgeschlagen wurden, oder ob es sich hier um eine Sonderform handelt, lässt sich nicht sagen. Offenbar wurden die Bruchstellen aber nachbearbeitet.
Wahrscheinlich stammt dieses Flurdenkmal aus der Zeit 1.500 n. Chr.
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Zuletzt aktualisiert am 03.08.2018